Bedeutung Beihilfen - Gruppenfreistellungsverordnung
Was bedeutet Beihilfen - Gruppenfreistellungsverordnung? Hier finden Sie 2 Bedeutungen des Wortes Beihilfen - Gruppenfreistellungsverordnung. Sie können auch eine Definition von Beihilfen - Gruppenfreistellungsverordnung selbst hinzufügen.

1

0 Thumbs up   0 Thumbs down

Beihilfen - Gruppenfreistellungsverordnung


Beihilfen, die unter die Voraussetzungen der Gruppenfreistellungsverordnungen fallen, müssen nicht bei der Kommission notifiziert werden.Solche Beihilfemaßnahmen können grundsätzlich sofort durchführt werden, sie müssen allerdings bei der EU-Kommission gemeldet werden. Gruppenfreistellungsverordnungen existieren z.B. in den Bereichen Beschäftigung, [..]
Quelle: esf.de (offline)

2

0 Thumbs up   0 Thumbs down

Beihilfen - Gruppenfreistellungsverordnung


Beihilfen die unter die Voraussetzungen der Gruppenfreistellungsverordnungen fallen, müssen nicht nach dem in Art. 88 Abs. 3 EG-Vertrag festgelegten Verfahren bei der Kommission notifiziert werden.Sol [..]
Quelle: mw.niedersachsen.de




<< Begleitausschuss Beschäftigungspolitische Leitlinien >>