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Beihilfen - GruppenfreistellungsverordnungBeihilfen, die unter die Voraussetzungen der Gruppenfreistellungsverordnungen fallen, müssen nicht bei der Kommission notifiziert werden.Solche Beihilfemaßnahmen können grundsätzlich sofort durchführt werden, sie müssen allerdings bei der EU-Kommission gemeldet werden. Gruppenfreistellungsverordnungen existieren z.B. in den Bereichen Beschäftigung, [..]
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Beihilfen - GruppenfreistellungsverordnungBeihilfen die unter die Voraussetzungen der Gruppenfreistellungsverordnungen fallen, müssen nicht nach dem in Art. 88 Abs. 3 EG-Vertrag festgelegten Verfahren bei der Kommission notifiziert werden.Sol [..]
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